So um mal ein wenig Aufklärung zu betreiben, was den Verfall des Guthabens angeht, will ich mal einige Worte schreiben. Bis vor einigen Jahren war es noch der Fall, dass Guthaben auf einer Prepaid-Karte seine Gültigkeit verloren hat, wenn es nicht in einem bestimmten Zeitfenster abtelefoniert wurde. Viele hatten sich in dieser Zeit einfach eine Prepaid-Karte zugelegt, aber mit dieser dann nicht selbst telefoniert, sondern sich nur anrufen lassen. Vor allem für Kinder und für Senioren wurde dies zu einer gängigen Praxis. Doch mit jeder Aktivierung einer SIM-Karte entstanden den Anbietern auch Kosten, und so verfiel das Guthaben nach einer gewissen Zeit.
Doch dies wurde dann später gerichtlich untersagt, und ein Guthaben darf nicht mehr ersatzlos gestrichen werden. Heute deaktivieren die Anbieter nach einer gewissen Zeit die Karte, wenn diese längere Zeit nicht mehr im Gebrauch war. In der Regel ist dies nach sechs bis zwölf Monaten der Fall. Das restliche Guthaben auf der Karte muss aber dem Besitzer nachträglich ausgezahlt werden. Meist ist dies aber nicht in voller Höhe der Fall, denn Gebühren für die Rückerstattung werden bei der Auszahlung gleich mit verrechnet. Auch Sonderguthaben, das aus Bonusaktionen des Betreibers angesammelt wurde, fällt nicht zur Auszahlung an. Man muss diese Auszahlung aber gegenüber dem Prepaid-Anbieter schriftlich geltend machen und innerhalb eines definierten Zeitfensters nach Deaktivierung der Karte geltend machen.
Hoffe der Post hilft vielleicht dem einen oder anderen.
